Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): muten

muten

, v.
I einen Anspruch geltend machen
II förmlich um die Zuteilung oder Erneuerung eines Lehens ersuchen
III die Aufnahme in die Meisterschaft (IV) und damit das Meisterrecht (I) beantragen
IV als Bergbautreibender bei dem Grundherrn bzw. bei der Bergbauhörde einen Fund melden und die Erteilung der Schürfrechte bzw. des Bergwerkeigentums beantragen, eine Mutung (IV) einlegen
V einen Vogt muten um die Einsetzung eines Vogtes nachsuchen