Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mutmaßigen

mutmaßigen

, v.

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auch -ä- 
wie mutmaßen (I) 
  • sol vns alsdann solcher kost fürpracht vnd von vns ... gemuottmassigt vnd taxiert werden, by derselben muottmassung vnd tax es ouch bliben sol
    1520 FreiburgStR. III 1, 33
  • der baumeister soll weder holz ... noch etwas anders ... kaufen noch verkaufen, es seie dann der zimmerman bei ime und hab zuvor, was ze kaufen ... ist, erbarlich angeschlagen, gemuotmassigt und gewürdiget
    1555/6 SchlettstStR. 469
  • das ietzgemelter B. ... ein hauß ... angeschlagen vnd mutmaͤssigen lassen
    1574 Frey,Pract. 121
unter Ausschluss der Schreibform(en):