Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutsatzung

Mutsatzung

, f.

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I Vereinbarung
  • darauss ist vorziten geloffen kosten und schaden, dass die clöster und die zu E. haben ein moitsatzung gemacht mit den hern, dass sie gebent vor atzung vier ℔ heller
    oJ. Ostpfalz/GrW. I 789
II rechtsrelevante Entscheidung einer Person
  • gebe die frauwe ir truw und swer dar nach ... das sie die mutsatzung one ir kinder wißen und willen gethan habe, so solle solich mutsatzung uncrefftig sin
    1445/75 Erler,NeustadtWeinstr. I 212