Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mutschen
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Mutscharung
Mutscheidung
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, v.
auf ein Amt mutschen eine Bestechung vornehmen, um ein Amt zu erhalten
- [die Obrigkeit soll den entsetzen dürfen] der auf dergleichen empter mutschen wurde1653 SchweizId. IV 603Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons