Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mutschen

mutschen

, v.

auf ein Amt mutschen eine Bestechung vornehmen, um ein Amt zu erhalten
  • [die Obrigkeit soll den entsetzen dürfen] der auf dergleichen empter mutschen wurde
    1653 SchweizId. IV 603
unter Ausschluss der Schreibform(en):