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1Mutter

, f.
I leibliche Mutter, Frau, die ein Kind oder mehrere Kinder geboren hat, in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten
II geistliche Mutter, Äbtissin, Priorin, Oberin
III Besitzerin, Leiterin von Gesellenunterkünften
IV die Kirche als Mutter gedacht
V Urfassung, Original
VI Oberhof
VII Muttertier

2Mutter

, f.
weibliche Verwandte (von Mutterseite), insb. Schwester der 1Mutter (I) 

3Mutter

, m., Mütter, m.
amtlicher Frucht- und Salzmesser
Urgroßmutter
Amt, Institution des 3Mutters 
Erbanteil aus dem mütterlichen Vermögen
Bruder der 1Mutter (I), Onkel
Enkelin des Mutterbruders 
Tochter oder Sohn des Mutterbruders 
Sohn des Mutterbruders, Cousin
Tochter des Mutterbruders 
Frau des Mutterbruders 

(Mutterbuch)

, m., n.
Buch für Buchhaltung, Journal für Zahlungen, wohl für Zins, Hauptbuch 
ein Drittel des mütterlichen Vermögens als Erbteil (I 1) 
Erbteil von seiten der 1Mutter (I); Vater- und Muttererbe die Gesamtheit der Erbansprüche
wie Muttererbe 
normiertes Meßgefäß eines 3Mutters 
Verwandter von Mutterseite 
Anteil aus dem mütterlichen Vermögen
2Meßgeld (I) des 3Mutters 
Fahrhabe, die einer Tochter beim Tod der 1Mutter (I) zusteht
Familie, Stamm von Mutterseite 
den Kindern zustehender Anteil am Vermögen der 1Mutter (I) 
von seiten der 1Mutter (I), mütterlich 
Zunfthaus
wie Oberhof (II) 
Hauptkirche (I), Pfarrkirche, ecclesia parochialis eines bestimmten Gebietes, im Gegensatz zu den Tochterkirchen; Bischofskirche im Verhältnis zu den ihr unterstellten Kirchen
Kleidungsstück aus dem Eigentum der 1Mutter (I) als Bestandteil des Muttererbes 
Land, das von seiten der 1Mutter (I) in den Familienbesitz gelangt ist
Leib der 1Mutter (I), Uterus; im Rahmen von rechtlichen Regelungen für ungeborene Kinder

Mutterlohn

, Genus?
Lohn eines 3Mutters 

mutterlos

, adj.
ohne 1Mutter (I) 
Blutsverwandter, Mage (I) mütterlicherseits
von seiten der 1Mutter (I) verwandt
auf der Basis einer verwandtschaftlichen Beziehung als Muttermage 
Stiefvater

Muttermord

, m., auch n.
Mord (I) an der eigenen 1Mutter (I) 
wer einen Muttermord begeht
wie Muttermord 
weibliche Nachkommenschaft 

(Mutternsohn)

, m., im ahd. (Muttersohn), m.
Sohn einer 2Mutter, wohl: Cousin
wie Mutterkirche 
I mütterliches Erbteil
II Stadtrecht, das an andere Städte (Tochterstädte) verliehen wird
Anspruch, Recht auf das mütterliche Erbe
wie 2Mutter 
am Tod der 1Mutter (I) schuldig, als Muttermörder 
wie Muttermörder 
wie Muttermörder 
wie Muttermörder 
wie Muttergeschlecht 

(Mutterschoß)

, wohl m.
eine Art Aussteuer von Mutterseite?
das Tier; in versch. rechtlichen Regelungen
Schwester der 1Mutter (I), Tante
Enkelin der Mutterschwester 
Kind der Mutterschwester, Cousin, Cousine
Mann der Mutterschwester, Onkel
Sohn der Mutterschwester, Cousin
Tochter der Mutterschwester, Cousine
Schwiegermutter
Familie, Verwandtschaft der 1Mutter (I) 
nichtehelicher Sohn in der Erziehungsgewalt der 1Mutter (I); als Ausdruck der Unmündigkeit
Sprache, die man als Kind von seiner 1Mutter (I) bzw. von seinen Eltern erlernt

Mutterteil

, m., n.
Kindern von der Mutterseite zustehendes Vermögen, Erbteil
wie Muttermörder 

(Muttertum)

, wohl n., (Mütterntum), wohl n.
Gesamtheit der Personen, die zu einer anderen im Verwandtschaftsgrad der 2Mutter stehen