Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutterdritteil
Artikel davor:
(Mutterahne)
Mutteramt
Mutteranteil
Mutterbruder
Mutterbruderenkelin
Mutterbruderskind
Mutterbrudersohn
Mutterbrudertochter
Mutterbruderweib
(Mutterbuch)
Mutterdritteil
, n.
ein Drittel des mütterlichen Vermögens als Erbteil (I 1)
- so er [Vater] aber ein ander weib nimbt, oder der kinder eins ober [!] mehr sich veraͤndern, so folgen ihme zweytheil, und den kindern ihr mutter-drittheil ... so theilen sie das gleich unter sich1567 ZittauStR. 118Faksimile (ca. 190 KB)