Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Muttergerade
Artikel davor:
Mutterbruderweib
(Mutterbuch)
Mutterdritteil
Mütterer
Muttererbe
Muttererbteil
Mutterfaß
(Mutterfreund)
1Muttergeld
2Muttergeld
Muttergerade
, f.
Fahrhabe, die einer Tochter beim Tod der 1Mutter (I) zusteht
vgl.
Gerade,
Niftelgerade
- waͤren aber berathene toͤchter alleine mit der verstorbenen frauen vorigen ehelichen maͤnnern gezeuget, vorhanden, den soll der nachgelaßene mann zu ihrer mutter-gerade, alle ihre kleider, und darzu die helffte ihres weiblichen gezierdes, und ein bette [geben]Zeitz 1562 S. 281Faksimile (ca. 192 KB)