Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mutterlos
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(Mutternkünne)
(Mutterland)
Mutterleib
mütterlich
Mutterlohn
mutterlos
, adj.
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ohne 1Mutter (I)
- [Übschr.:] van vörmunderen der vaderlosen vnde moderlosen kinderenum 1400 SchleswStR. 30Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- wo eliche geschwisterget vater- vnd mutterloß werdind ... soll man die den nechsten fründen bevelhen1489 WillisauAmtR. 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- van weduwen vader vnd moderloszen kynderen1527? Staphorst,HambKG. 113
- wann vater- und mutterlose kinder ... unbewegliche güther haben ... sollen doch ihre anverwandten ... ihnen in diesem hertzogthum über die darin belegene güther vormünder und curatores ausbitten1658? Mevius,MecklLREntw. 685Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- sollen doch prediger ... die witwen-persohnen nicht eher copuliren, biß sie ... ihren vater- und mutter-losen waysen-kinderen ... ihre beeydete vormünder gesetzet1687 KircheGrafschMark I 123
- fuͤr unversorgte kinder, welche vater- und mutterlos sind, oder deren mutter sich wieder verheyrathet, besteht der gehalt auf jeden ... kopf der kinder in drei zehenttheile desjenigen gehalts, welchen eine wittib ... fuͤr sich wuͤrde anzusprechen gehabt haben1809 SammlBadDurlach I 722
- den genuß der ... wittwenkasse ... auch auf die ... vater- und mutterlosen waisen ... auszudehnen1816 Reyscher,Ges. XVIII 1108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)