Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Muttermörder

Muttermörder

, m.

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wer einen Muttermord begeht
  • den godtlosen und sunderen, ... den vadermörderen und modermörderen 
    1530 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 1 S. 592
  • gleichwie der erste mutter-moͤrder L.M., und vatter-moͤrder L.H.
    1702 Abele,Gerichtshändel I 310
  • kaiser Constantin ... setzte [auf den Kindermord] ... die poenam parricidii, ... welche auch die strafe der vater- und muttermoͤrder war
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 531
  • daher wollen die rechtslehrer einen vater- oder muttermoͤrder ... einem vorsaͤtzlichen moͤrder gleich mit dem rade bestraft wissen
    1803 RepRecht XI 189
unter Ausschluss der Schreibform(en):