Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutterrecht
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Muttermord
Muttermörder
(Muttermörderei)
müttern
(Mütternkünne)
(Mütternmage)
(Mütternmǣgþ)
(Mutternsohn)
Mutterpfarrkirche
Mutterrecht
, n.
I
mütterliches Erbteil
- da ein wittwer zur andern ehe greifft, soll er ... seinen kindern in der ersten ehe erzeuget, den dritten theil aller seiner guͤter zu mutterrecht zu geben schuldig seyn1567 Weingarten,Fasc. II 350Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es sol sich kein wittiber oder wittibe vorendern, sie haben sich denn mit ihren kindern vmb ihr vater- oder mutterrecht ordentlich verglichen1657 ZSchles. 15 (1880) 142
II
Stadtrecht, das an andere Städte (Tochterstädte) verliehen wird
zu
1Mutter (V)
- koͤnnen ... nur einige mutterrechte hervorgehoben werden, die zugleich vereinigungspunkte fuͤr die rechte anderer kreise wurden1824 Mittermaier,PrivR. 3Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte