Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutterschläger
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(Mütternmǣgþ)
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(Muttersche)
mutterschlächtig
(Mutterschlage)
Mutterschläger
, m.
wie Muttermörder
- die ehebrecher und blutschänder aber, die kinder mörderin, die ungehorsamen und freventlichen väter und mutterschläger, ... sollen die landschöppen ... ins ambt hinein schicken1639 CCPrut. I 70Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt