Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Muttertum)
Artikel davor:
Mutterschwesterkind
Mutterschwestermann
Mutterschwestersohn
Mutterschwestertochter
Mutterschwieger
(Mutterseite)
1Muttersohn
Muttersprache
Mutterteil
Muttertöter
(Muttertum)
, wohl n., (Mütterntum), wohl n.
nordfries.
Gesamtheit der Personen, die zu einer anderen im Verwandtschaftsgrad der 2Mutter stehen
Gesamtheit der Personen, die zu einer anderen im Verwandtschaftsgrad der 2Mutter stehen
vgl.
Broderthom
zu
2Mutter