Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): muttmäßig

muttmäßig

, adj.

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dem Inhalt eines Mutts (I) entsprechend
  • sol der maister iegleicher haben ein schef ... das wol getragen mug zwen muttmessig wegen
    14. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 964
unter Ausschluss der Schreibform(en):