Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nabengeld

Nabengeld

, n.

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Abgabe von einem Fuhrwerk
  • [Entscheidung,] daß die ... wahren der speyrer burger, so eigen gut, und zu ihrem haußbrauch ... in die stadt Speyer gehoerig, des zolls, naben- und axengelds davon frey ... seyn sollen
    17. Jh. Scherz-Oberlin 82