Nachanleit, f.
Nachanleit, f.
nachträgliche Ergänzung einer zuvor fehlerhaft angesetzten Handänderunggebühr
vgl.
Anleit (I 2 a)
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als sich aber vnser vrbarleut vnder andern der nach-anlaitten, so vnser bröbst vnd ambtleut ... gehabt, beschwärt haben1526 MittSalzbLk. 27 (1887) 372
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man finde nicht, wie deß T. hinterlassenen kindern die so genannte nach-anlait oder straff (wie es in effectu ist) mit fug koͤnne aufgerechnet werden1721 Bluemblacher App. 54 Faksimile