Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachanleit

Nachanleit

, f.

nachträgliche Ergänzung einer zuvor fehlerhaft angesetzten Handänderunggebühr 
  • als sich aber vnser vrbarleut vnder andern der nach-anlaitten, so vnser bröbst vnd ambtleut ... gehabt, beschwärt haben
    1526 MittSalzbLk. 27 (1887) 372
  • man finde nicht, wie deß T. hinterlassenen kindern die so genannte nach-anlait oder straff (wie es in effectu ist) mit fug koͤnne aufgerechnet werden
    1721 Bluemblacher App. 54