Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbargerechtigkeit

Nachbargerechtigkeit

, f.

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I Rechtssatzung einer Gemeinde, Dorfordnung (I) 
  • nachbargerechtigkeit oder baurecht [aL.: baurrecht] in W., so A.Sch., gewesener burgermeister ... von allen burgermeisteren, scheffen und nachtbargezeugen fur der ganzer gemeinden schriftlich verfaßet
    1615/55 RhW. II 1 S. 268
II Mitgliedschaftsrecht in einer Nachbarschaft (I) 
  • so aber einen nachbar belanget, der nicht bei die nachbar gehen will und seine sachen richten, den selbigen sal die nachbargerechtigkeit abgeschlagen werden, so lang biß er seine sachen wider richtet
    1563 ArchKulturg. 6 (1908) 191
III
Beitrag zum Gelage einer Nachbarschaft (I) 
  • diejenigen, welche ihre nachbahrgerechtigkeit in den vastenabend gelach noch schuldig seind
    1711 Wittrup,RheinbergRG. 105 Anm. 2
unter Ausschluss der Schreibform(en):