Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbargericht

Nachbargericht

, n.


I Niedergericht (I) einer Nachbarschaft (I) 
  • dass sei [Geschworene]... das kirspels oder nabergericht zu O. besitzen und dess kirspels marck freiheiten ... offentlich ... erkennen
    1555 HeisterbachUB. 613. ebd. 621
II Umtrunk nach der Sitzung des Nachbargerichts (I) 
  • krig und glösser so bey dem nachbar gericht sind verbrochen worden
    1728/29 KönigGültb. 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):