Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachbarnachbarsgleich

nachbarnachbarsgleich

, adv.

zum Wortbildungstyp vgl. die Kompositenverweise unter gleich 
anteilig wie jeder Nachbar (I) 
  • soll ein jeder kogeseiger seinen teich machen nachbahr nachbahrs, auch demath demaths gleich 
    1634 Feikes,DeichlastNordfriesl. 205
  • soll ein jeder seinen deich halten und machen, nachbar nachbars gleich im argen und guten und in allen schifften demath demaths gleich
    1711 CStSlesv. I 411