Nachbarpart, n.
Nachbarpart, n.
Anteil eines Nachbarn (I 1) an den Rechten einer Nachbarschaft (I)
-
ein jeglicher nachbar, der ein ganz nachbarpart allein hat, führet dem herrn prediger jährlich 2 fuder holz. so aber ihrer 2 oder 3 zugleich ein nachbarpart haben, einigen sie sich der holzfuhren halber untereinander1671 Beck,DanzigerNehrung 225