Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarpart
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Nachbarskind
(Nachbarnkunde)
nachbarkundig
Nachbarkür
nachbarlich
Nachbarliche
Nachbarmahlzeit
Nachbarmann
Nachbarmeister
nachbarnachbarsgleich
Nachbarpart
, n.
Anteil eines Nachbarn (I 1) an den Rechten einer Nachbarschaft (I)
- ein jeglicher nachbar, der ein ganz nachbarpart allein hat, führet dem herrn prediger jährlich 2 fuder holz. so aber ihrer 2 oder 3 zugleich ein nachbarpart haben, einigen sie sich der holzfuhren halber untereinander1671 Beck,DanzigerNehrung 225