Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarpütz
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nachbarlich
Nachbarliche
Nachbarmahlzeit
Nachbarmann
Nachbarmeister
nachbarnachbarsgleich
Nachbarpart
Nachbarpflicht
(Nachbarpreis)
Nachbarpütz
, m.
von einer Nachbarschaft (I) zu unterhaltender Brunnen
- die nachbahr erkennen und halten den pütz, welcher vor des meerhofs backhaus stehet, vor einen nachbahr pütz, und jeder nachbahr ist schuldig ... sein gebühr zur reparation zu thuen, wan es nöthig ist1581/1710 NrhAnn. 75 (1903) 80