Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarpütz

Nachbarpütz

, m.

von einer Nachbarschaft (I) zu unterhaltender Brunnen
  • die nachbahr erkennen und halten den pütz, welcher vor des meerhofs backhaus stehet, vor einen nachbahr pütz, und jeder nachbahr ist schuldig ... sein gebühr zur reparation zu thuen, wan es nöthig ist
    1581/1710 NrhAnn. 75 (1903) 80