Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarschaftsmahlzeit

Nachbarschaftsmahlzeit

, f.

Gelage einer Nachbarschaft (I) 
  • es sein auch zur recreation bey den nachbahrschaffts-mahlzeiten löbliche spiell und kurtzweil zu gebrauchen, vergönnet, jedoch sollen die spiele abends um 9 uhr auffhören
    1696 ArchSiebb.2 20 (1885) 170