Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarstrafe
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Nachbarschaft
Nachbarschaftsbeschwernis
Nachbarschaftsgehalttruhe
Nachbarschaftsmahlzeit
Nachbarschütz
Nachbarstrafe
, f.
Bußgeld an eine Nachbarschaft (I) bei Verstoß gegen deren Anordnungen oder Statuten
- wo er [Gemeindehirte] aber solchen [Aufgaben] nicht nachkömmt, soll er mit 5 gr. in der nachbarstrafe seyn1697 MittErfurt 53 (1940) 105
- [diejenigen, die zu viele Schafe halten] haben bevor 1 ohm bier noperstraf geben1736 AdelHeimatF. 14
- werden die nachbar und nachbarväter die nachbarstrafe bis auf die hälfte nachlaßen, sollen sie an die kirche zahlen ein pfund wachsoJ. SiebbMunC. 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)