Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarstrafe

Nachbarstrafe

, f.

Bußgeld an eine Nachbarschaft (I) bei Verstoß gegen deren Anordnungen oder Statuten
  • wo er [Gemeindehirte] aber solchen [Aufgaben] nicht nachkömmt, soll er mit 5 gr. in der nachbarstrafe seyn
    1697 MittErfurt 53 (1940) 105
  • [diejenigen, die zu viele Schafe halten] haben bevor 1 ohm bier noperstraf geben
    1736 AdelHeimatF. 14
  • werden die nachbar und nachbarväter die nachbarstrafe bis auf die hälfte nachlaßen, sollen sie an die kirche zahlen ein pfund wachs
    oJ. SiebbMunC. 171