Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarvater

Nachbarvater

, m.

wie Nachbarhunne 
  • wird ein nachbar oder nachbarin denen nachbarvätern ungehorsam seyn, so sollen sie zur zeit des sittags verdienstlich gestrafft werden
    oJ. SiebbMunC. 169
  • kein nachbarvater, der einmal von der nachbarschaft erwählet worden, kann dieses amt abstoßen, bis ers nicht 2 jahre getragen, weil jeder ... dieses amt nach und nach tragen soll
    oJ. SiebbMunC. 175
  • werden die nachbar und nachbarväter die nachbarstrafe bis auf die hälfte nachlaßen, sollen sie an die kirche zahlen ein pfund wachs
    oJ. SiebbMunC. 171
unter Ausschluss der Schreibform(en):