Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarwacht

Nachbarwacht

, f.

Wachdienst als Pflicht eines Nachbarn (I) 
  • etliche ratspersonen, so nicht innerthalb der stadtmauren wohnen, sondern die auf- und abfurung der wacht befelen ... dise damit ihrer burger- und nachparwacht eine zeit hero frey gewesen
    1600 DürenWQ. 210