Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarweide

Nachbarweide

, f.

Gemeindeweide, Weide einer Nachbarschaft (I) 
  • es soll auch niemand füllen auf die nachbahr weide zu verkaufen halten, es sey dan das er sölches selbsten nach seiner nothturft wegen eines untuchtigen und mangelhaftigen pferd halten wolte
    1581/1710 NrhAnn. 75 (1903) 85