Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbeklagte

Nachbeklagte

, m.

Beklagter in einem Widerklageverfahren
  • so aber der nachbeklagt ... dz gegenrecht nicht annemmen, noch auff die nachklag antworten wolte, so sol er alsdann auch in seiner vorklag nicht gehoͤrt werden
    FrankfRef. 1578 I 21 § 5
  • sollen die vor- und nachbeklagte ihre litis-contestation ... eingeben
    1586 Mader,ReichsrMag. III 378
  • in sachen con- & reconventionis sich streitig erhaltend zwischen herrn ... vorklagern und nachbeklagten an einen, sodan ... vorbeklagten und nachklaͤgern am anderen theil
    1604 Staphorst,HambKG. I 2 S. 419
  • der herr beklagte und nachklaͤger schuldig seyn solle, dem vorklaͤger und nachbeklagten ... schrifftliche attestation zu geben
    1751 Moser,StaatsR. 45 S. 454