Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbesserung

Nachbesserung

, f.

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I Verbesserung einer Immobilie, über die ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde
  • 1454 PosenAC. I 216
  • in melioracionem alias nabesserung 
    1456 PosenAC. I 242
  • man wiße den herren grund und bodem, und wan sie einen weingarten verkaufen oder verganthen, so geschehet solches auf die nachbeßerung, und wan sie verkauft oder vergantet werden, soll eß dem hofschultheiß angezeiget werden
    1717 RhW. I 1 S. 186
II nachrangige Hypothek
  • die [Gläubiger], so universalverschribungen haben, die keine specificierte underpfand, sunder nur hab und guot in genere oder etwan eine n[achbesserung] vermelden [beim Konkurse]
    1684 SchweizId. IV 1677