Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbleibende

Nachbleibende

, n., auch m. u. f.?

wer im Todesfall übrigbleibt (Ehegatte, Kind), Hinterbliebener
  • ausgenommen, wo das zwischen eeleuten wär die besonder ... ordnung der varenden haab halben gethon ... hetten, die sein ôn not zu inventhieren, doch das noch bleibent den schulden und anvorderungen zu antworten schuldig
    1528 ZeigerLRb. 398
  • die successio auf des nachbleibenden vater oder mutter toͤdtlichen hintritt
    1623 CCHolsat. I 150
unter Ausschluss der Schreibform(en):