Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbleibende
Artikel davor:
Nachbeseher
(nachbesitzen)
Nachbesitzer
Nachbesserung
Nachbestandler
Nachbestehner
(Nachbett)
(Nachbewehrnis)
(nachbeweisen)
nachbleiben
Nachbleibende
, n., auch m. u. f.?
wer im Todesfall übrigbleibt (Ehegatte, Kind), Hinterbliebener
- ausgenommen, wo das zwischen eeleuten wär die besonder ... ordnung der varenden haab halben gethon ... hetten, die sein ôn not zu inventhieren, doch das noch bleibent den schulden und anvorderungen zu antworten schuldig1528 ZeigerLRb. 398Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- die successio auf des nachbleibenden vater oder mutter toͤdtlichen hintritt1623 CCHolsat. I 150Faksimile - in Google Books