Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachforderung
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, f.
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wie Nachmahnung
- jenighe maninge eder navorderinge1351 HildeshUB. II 45Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- dat noch van mek noch van miner weghene neͤn navorderinge schen enscoͮle umme des gudes willen1361 HildeshUB. II 111Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wie es mit ein und andern nachforderungen [von Sold] beschaffen1685 Moser,StaatsR. 30 S. 96Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle ... nach verfliessung solcher zeit aber ... keine weitere nachforderung mehr angenommen ... werden1695 Moser,StaatsR. 30 S. 121Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- keine nach- oder gegenforderung1748 Mader,ReichsrMag. IV 409Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- gedachte klaͤgerin wegen nachforderung des hauptstuhls ... zu remittiren ... seye1760 Cramer,Neb. 21 S. 137Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- einer nachforderung [für das militärische Quartier] wird kein gehoͤr gegeben1809 SammlBadStBl. III 636
- nachklage oder nachforderung [im Wechselprozeß]1815 Gönner,EntwGesB. II 700Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wird die confiscation [der nicht verzollten Ware] angesetzt, so faͤllt die nachforderung des zolls hinweg, und der etwa [nachträglich] bezahlte zoll wird zuruͤckgegeben1816 WirtRealIndex IV 621Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
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