Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachforderung

Nachforderung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Nachmahnung 
  • jenighe maninge eder navorderinge 
    1351 HildeshUB. II 45
  • dat noch van mek noch van miner weghene neͤn navorderinge schen enscoͮle umme des gudes willen
    1361 HildeshUB. II 111
  • wie es mit ein und andern nachforderungen [von Sold] beschaffen
    1685 Moser,StaatsR. 30 S. 96
  • solle ... nach verfliessung solcher zeit aber ... keine weitere nachforderung mehr angenommen ... werden
    1695 Moser,StaatsR. 30 S. 121
  • keine nach- oder gegenforderung 
    1748 Mader,ReichsrMag. IV 409
  • gedachte klaͤgerin wegen nachforderung des hauptstuhls ... zu remittiren ... seye
    1760 Cramer,Neb. 21 S. 137
  • einer nachforderung [für das militärische Quartier] wird kein gehoͤr gegeben
    1809 SammlBadStBl. III 636
  • nachklage oder nachforderung [im Wechselprozeß]
    1815 Gönner,EntwGesB. II 700
  • wird die confiscation [der nicht verzollten Ware] angesetzt, so faͤllt die nachforderung des zolls hinweg, und der etwa [nachträglich] bezahlte zoll wird zuruͤckgegeben
    1816 WirtRealIndex IV 621
unter Ausschluss der Schreibform(en):