Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachforschung
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, f.
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Nachprüfung eines Sachverhalts zur Gewinnung rechtserheblicher Erkenntnisse
- nit unnutz zu sin bedacht, ... aller understechung so vil moglich furzukomen und idern darfur zu warnen; wie daruber geschege, nachforschung zu doin1538 JülichLTA. I 260Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- geschihet den die nachforschung von sitten und wandel des pfarvolks ... vermoge der instruction1552 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 223Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sowol mit übung grichts und rechts in abwäsen der castlane ernanden des fürsten als auch mit nachforschung und vertrieb sines rechtens1604 ZSchweizR.2 38 (1919) 249
- welche [forster] auf dass desto bass ... den walt huiten und die uberfarer betretten konnen, und damit nit nottig sey, auf den dorpfern in den hoven und hausern nachforschung zu geschehen, taglichs die vrogen und pfandung auf der that thuen ... sollen1624 SPantaleonUrb. 509Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- der dritte weeg [die thaͤter zuerfahren] ist die nachforschung auff die that, oder auff den ubelthaͤterNÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 22Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wir ... wollen, daß sich die nachforschung auf dieses laster [zauberey] von ungewissen, und betrüglichen erkundigungs-mitteln (als da ist die aufsuchung eines teufels-zeichen, oder hexenmahl, und derentwegen besicht- und nachsuchung an geheimen orten ...) ... enthalten werden solle1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 383
- die inquisition, oder peinliche nachforschung1769 CCTher. 25 § 1Faksimile - in Google Books
- ist der staat berechtiget, so bald ihm nur das geringste von einem begangenen verbrechen ... wahrscheinlich wird, ... von ... obrigkeitswegen untersuchungen und nachforschungen anstellen zu lassen1785 Fischer,KamPolR. II 285Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jedes, auch das entfernteste geruͤchte [von einer Straftat] muß den richter aufmerksam machen und ihn zu heimlichen nachforschungen bestimmen1798 Grolman,KrimRWiss. 88Faksimile (ca. 207 KB)
- die inquirirenden richter sollen vielmehr sich angelegen sein lassen, durch sorgfältige und unermüdete nachforschung, durch ermahnung und durch warnung vor den folgen der halsstarrigkeit, die verbrecher, welche muthwillig leugnen ... zum bekenntnisse zu bringen1818 Landsberg,Gutachten 28Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
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