Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachfuhre

Nachfuhre

, f.

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I Bez. eines Fuhrdienstes
  • [Verkauf von Landbesitz] sunder iengherleyge bede, hundekorn, muntepennighe, navore, borchdeenste[s]
    1352 MecklUB. XIII 219
II nachgeholte Extrapost
  • daferne jetztbesagte postilionen die ihnen zukommende doppelte extra-fuhren in einem monath nicht ... erhalten koͤnnen, haben selbige dieserwegen keine nachfuhre ... in den folgenden monathen zu prætendiren
    1730 CCMarch. IV 1 Sp. 1095