Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachfuhre
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, f.
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I
Bez. eines Fuhrdienstes
- [Verkauf von Landbesitz] sunder iengherleyge bede, hundekorn, muntepennighe, navore, borchdeenste[s]1352 MecklUB. XIII 219Faksimile - in Google Books
II
nachgeholte Extrapost
- daferne jetztbesagte postilionen die ihnen zukommende doppelte extra-fuhren in einem monath nicht ... erhalten koͤnnen, haben selbige dieserwegen keine nachfuhre ... in den folgenden monathen zu prætendiren1730 CCMarch. IV 1 Sp. 1095Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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