Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgeld
Artikel davor:
nachgeboren
Nachgebung
(Nachgiburida)
1Nachgeburt
2Nachgeburt
Nachgeding
nachgehen
nachgehören
(Nachgelaß)
Nachgeläuf
Nachgeld
, n.
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I
restliche Schuldsumme
- [Auszahlung einer Geldsumme:] was vmb das nochgelt zcuirfolgung der widerung, die sie fordern sein sal, haben sie mechtiglich uff vns gestalt [zur Entscheidung]1473 HMeißenUB. III 221Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- angeld ... das nachgeldt ... soll auff tage zeiten ... gefallen ... bis solcher nachstandt ... erlegt ist1570 Haltaus 1388Faksimile - in Google Books
- [Bezahlung eines angelds auf die Kaufsumme und später weiterer Zahlungen durch den Käufer und Miterben:] in welchen nachgeldern der keuffer alsz der erb umb disz, das ihme die erbschafft vor einem frembden, der viel ein mehreres vors gutt gegeben hette, hingelassen worden, kein theil haben soll, sondern die mutter und die zwei geschwiester1598 SchlesDorfU. 283Faksimile - in Google Books
II
Geldbetrag, der zum Wertausgleich bei einem Tausch gezahlt werden muß
vgl.
Angeld (I),
Nachgabe (II)
- wenn aber ein gůt umb ds ander vertuschet und ein nachgelt geben weri, und den des selben fründ, so ds nachgelt in nimbt, den zug zuhaben vermeinen wurden, so soll den ein semlicher handel zu der landlüten erkantnus stan1598 SaanenLschStat. 99Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [als Zeichen eines echten Tauschs:] soll das nachgeld nicht höher seyn, dann soviel als das geringere stück gut oder haus werth zu seyn unparteyischer weise möchte geschätzt werden1604 SolothurnStR./Frick,Näherrecht 64 Anm. 289
- man nit vermeinen kann, dann dass die verlobung in den tüschen üblich gsin, wie woll man dieselben allein uff das nachgelt ziechen und limitieren will1604 JaunLR. 36Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- geordnet, das hinfür kein tusch einich zug ... speeren möge, es sye dann sach, dz dzyänige, so der keüffer dem verkeüffer hingegen verthuschet, ... thüreren werts sye dann dz nachgelt1623 ZofingenStR. 307Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das nachgeld [bleibt] von der accise frey1826 WirtRealIndex IV 275Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)