Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgeordnetenamt
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Nachgeordnetenamt
, n.
die Amtsstelle und -funktion eines Nachgeordneten
- hat er, der herr land-commenthur ... des mehrgedachten nachgeordneten- und kriegs-raths-amts halben, die gewoͤhnlichen eyd und pflicht ... erstattet1560 Moser,StaatsR. 29 S. 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1569 Moser,KreisAbsch. II 56f.