Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgeschrei
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Nachgeld
nachgeleben
Nachgelebung
Nachgemeinde
Nachgeordnete
Nachgeordnetenamt
1Nachgericht
2Nachgericht
nachgerichtlich
Nachgeschrei
, n.
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rechtliche Inanspruchnahme eines Leibeigenen durch den nachfolgenden (I 2) Herrn
- swer aber ane nahgeschreie vnd gerüwechliche, jar und dag ze F. burger gesizzet, der ist aftirdes vri1275? Schreiber,UB. I 78Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)