Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgeschrei

Nachgeschrei

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
rechtliche Inanspruchnahme eines Leibeigenen durch den nachfolgenden (I 2) Herrn
  • swer aber ane nahgeschreie vnd gerüwechliche, jar und dag ze F. burger gesizzet, der ist aftirdes vri
    1275? Schreiber,UB. I 78