Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgesetzte
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Nachgeld
nachgeleben
Nachgelebung
Nachgemeinde
Nachgeordnete
Nachgeordnetenamt
1Nachgericht
2Nachgericht
nachgerichtlich
Nachgeschrei
Nachgesetzte
, m.
wer jm. nachgeordnet ist
vgl.
nachsetzen (II)
- subdelegati, dem nachgesatzten nachgesatzte richter, sein die, wenn ein oberer und ordenlicher richter seinen undersatzten richter (das ist dem delegaten) gewaltiget einen andern richter an sein stat zu ... subdelegieren1536 Gobler,GerProz. 3vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- herrn E. bischoffen zu Eystert ... als den erwehlten nachgesetzten1559 Moser,StaatsR. 29 S. 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ain yeder gwalthaber soll seinem beuelch durch sich selbst oder seinen nachgesetzten getreulich auswartenNürnbRef. 1564 V 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ain yeder testierer ... mag seinem eingesetzten erben, ain oder mer nacherben ordnen. dann es begibt sich vilmaln, das der eingesetzt erb vor dem testierer abstirbt, oder die erbschafft nit annemen will oder kan. so sich dann derselben fell ainer zutragen wurde, treten die andern nachgesetzten an die erbschafftNürnbRef. 1564 Tit. 30 Ges. 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die hoch obrigkait oder derselben nachgesetzte1614 NÖsterr./ÖW. VII 441Faksimile (ca. 40 KB)
- von den herrn stadtrichtern oder dessen nachgesezte1649 MHungJurHist. V 2 S. 223
- alle diejenigen geldstraafen, welche unser vorsteher, oder auf dessen anordnung desselben nachgesetzter in und außer der synagoge auflegen wird, soll unser amtmann auf ersuchen des vorstehers exequiren1731 Tänzer,RGJudWürt. 84