Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachgesetztenamt
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Nachgesetztenamt
, n.
Amtsstelle, -funktion eines Nachgesetzten
- die staͤndt des nachgesetzten- und kriegs-rath-amt1563 Moser,KreisAbsch. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)