Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachgültig
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(Nachgrafending)
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Nachgriff
Nachgülte
nachgülte
nachgültig
, adj.
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minderwertig, weniger gültig (II)
- werdt ... sollicher batzen, und nachguͤltiger frembder muͤntzen1524 RAbsch. II 266Faksimile (ca. 109 KB)
- werden die gutn gold- und silber-muntz ... vorschmelzet vnd ander bose nachgultige munz daraus gemacht1530 RTAugsbUB. II 195Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Verleihung eines Hauses durch den Benefiziaten an] etwa nachgultigen personen, die [weder] dem vicedom noch yemants andern ... verpflicht weren1536 MainzDomProt. III 2 S. 665
- under welcher [schwarze munz] vil geringer nachgültiger münz geschlagen und mit eingemischt wurdeum 1549 Lorenz Fries/ArchUFrk. 22 (1874) 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachguͤltig hammelfleisch1554 Reyscher,Ges. XII 267Faksimile - in Google Books
- [der Entleiher soll] gutt korn mit gleichem gutem, vnd nit nachguͤltigem korn erstatten1571 SolmsLR. 2Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- das solchs wort (stuͤckweyß) von gantzen thuͤchern ... verstanden werden sol, damit durch das außschneyden vnd vertheylen die wahren, so vber bleyben, nicht desto nachguͤltiger werdenFrankfRef. 1578 I 47 § 4Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sol in solcher vergantung der fahrenden haab allwegen die geringste, nachguͤltigste, vnd die sich am wenigsten halten kan, verkaufft, vnd die beste ... den kindern behalten werdenFrankfRef. 1578 VII 4 § 12Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit