Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachhut
Artikel davor:
Nachhabende
nachhalten
(Nachhand)
nachhängen
Nachhauptleute
(Nachherbstgeld)
(Nachhielich)
nachhinschätzen
nachholen
nachhören
Nachhut
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Weideaufsicht nach der eigentlichen Weidezeit
- sie [saltner] sollen auch in aller pfantung ... die nachhut unzt Martini ... verrichten1648 Tirol/ÖW. V 44Faksimile (ca. 49 KB)
- soll dasjenige, so die dorfshut hat, ... in bedürfenden fällen die nachhut wohl versehen1706 SchriesheimW. 301
II
Weiderecht nach einem Vorberechtigten
- nicht minder ist die vorhut, auch vortrift davon [hutungs-rechte] zu unterscheiden, sintemal dise eine nachhut, oder nachtrift, zum voraus sezen1757 Estor,RGel. I 832Faksimile (ca. 154 KB)
Artikel danach:
nachhüten
Nachhüter
Nachjagd
nachjagen
Nachjäger
Nachjahr
Nachjahrsbrief
(Nachkämmerer)
Nachkastmetzen