Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachkäufer
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nachjagen
Nachjäger
Nachjahr
Nachjahrsbrief
(Nachkämmerer)
Nachkastmetzen
Nachkauf
Nachkaufbrief
nachkaufen
Nachkäufer
, m.
wer ein Gut von einer anderen Person gekauft hat
- da ... derselbe einsteende bluetsfreünd dasselbe [khaufguet] von einem ieden nachkhaufer und ubernemmer ... wieder an sich bringen mag1599 NÖLREntw. II 2 § 11
- der einstehente bluetsfreundt daß khaufguet von iedem nachkhaufer und übernehmer in craft einstandrechtens umb den ersten khaufschluß wider an sich bringen mag1654 NÖLO. II 11 § 10
Artikel danach:
(Nachkeif)
Nachkind
Nachklage
nachklagen
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(Nachklagung)
Nachklagweise
Nachkomme
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