Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachkaufbrief
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, m.
nachträglich erstellter Kaufbrief?
- ein nachkhauffbrieff über 6 ℔ 5 ß ab der statt E. von A.v.F. iren theil usser den 12 1/2 ℔, so sie ab bemellter statt ghapt, dem spittal zu khauffen geben1512 FreiburgHlGeistUrk. II 426Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
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