Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Nachkeif)
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(Nachkeif)
, m.
nachträglicher Streit, nachträgliche Klage
zu
Keif
- derwegen up sulken kopstedes ein dingeswinde [ein vor Gericht abgegebenes Zeugnis] genamen werden schall, ... so blifft alle nakyff darmede upgehauen1595 Ekenberger,Eluc. 101
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