Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachklagweise
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(Nachklagung)
Nachklagweise
, f.
in Nachklagweise vermittels einer Nachklage (I)
- [die Solothurner sagen] in nachklagwyß, [in ihrer Stadt sei] das gůt oͤrdenlich gewaͤgen [worden]1497 BernStR. IV 1 S. 149Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"