Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachkommen

I etwas erledigen, eine Verpflichtung erfüllen; Folge leisten, befolgen; einem Gebot, den entsprechenden Vorschriften Genüge tun; einen Anspruch verfolgen; etwas nachweisen
II zeitlich und/oder rechtlich auf jn. folgen
III räumlich nachfolgen
  • 1 einer Person
  • 2 von einem Gerücht
  • 3 Tiere verfolgen
IV "Ersatz finden für" BrschwChr. III 141
V dem Bau nachkommen "das Angebaute ernten" ÖW. XI 694