Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachkommen
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Nachkäufer
(Nachkeif)
Nachkind
Nachklage
nachklagen
Nachkläger
(Nachklagung)
Nachklagweise
Nachkomme
nachkommen
, v.I etwas erledigen, eine Verpflichtung erfüllen; Folge leisten, befolgen; einem Gebot, den entsprechenden Vorschriften Genüge tun; einen Anspruch verfolgen; etwas nachweisen
II zeitlich und/oder rechtlich auf jn. folgen
III räumlich nachfolgen
IV "Ersatz finden für" BrschwChr. III 141