Nachlässige, m.
Nachlässige, m.
I
wer von etwas Abstand nimmt
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wo mer person in gleicher sipt ain erbschaft zuesteet und derselben etlich nemen die erbschaft an und etlich nicht, so fellt der thail, so die nachlassigen oder die sich der erbschaft entschlahen, denen haimb, so die erbschaft angenumen haben1528 ZeigerLRb. 401 Volltext
II
wer nachlässig handelt
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daß [bei Tauwetter] binnen 24 stunden alle straßen sauber gekehrt sein muͤssen, widrigenfalls bei erfolgender visitation die nachlaͤßigen unnachsichtlich mit 30 kr. gestraft werden sollen1806 HeidelbPolGes. 52