Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachlassen
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Nachlaß
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nachlassen
, v.I etwas hinterlassen, vererben
II eine Person als Witwe(r), Waise, Erbe zurücklassen; jn. in anderer Weise hinterlassen, zurücklassen; Partizip: hinterblieben
III ermäßigen, vermindern, erlassen, abschaffen
IV etwas erlauben, keinen Einwand erheben
V etwas unterlassen, abstehen von etwas
VI etwas überlassen, übertragen