Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachlassen

I etwas hinterlassen, vererben
II eine Person als Witwe(r), Waise, Erbe zurücklassen; jn. in anderer Weise hinterlassen, zurücklassen; Partizip: hinterblieben
III ermäßigen, vermindern, erlassen, abschaffen
IV etwas erlauben, keinen Einwand erheben
V etwas unterlassen, abstehen von etwas
VI etwas überlassen, übertragen