Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachmalen

nachmalen

, v.

hier von einer Unterschrift: fälschen
vgl. nachmachen
  • wie vil sein der verschreibung gegeben, davon der gute ... herr kein wort weiß, die handt offte nachgemalet 
    1578 Nostitz,Haushaltb. 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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