Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachmalen
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, v.
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hier von einer Unterschrift: fälschen
vgl.
nachmachen
- wie vil sein der verschreibung gegeben, davon der gute ... herr kein wort weiß, die handt offte nachgemalet1578 Nostitz,Haushaltb. 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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