Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachmastgeld
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1Nachmann
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(Nachmanninga)
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Nachmastgeld
, n.
für die Nachmast zu zahlendes Entgelt
- nachmastgeld aus der Altemarck1607/08 ActaBrandenb. III 621
- nach-mast-gelder ... welche dann zue ende des winthers erst pflegen gelieffert zue werden1644 HessSamml. III 206Faksimile (ca. 456 KB)
- andere abgaben und einkuͤnfte ... das nachmastgelt1757 Estor,RGel. I 191Faksimile (ca. 186 KB)
- die verzeichniße derer eingetriebenen schweine gleich nach dem austrieb zu bestimmung des nach-mast-geldes an die cammer geschickt [werden sollen]1761 Moser,ForstArch. III 55Faksimile - in Google Books
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