Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachmessen
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, v.
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II
ein Maß überprüfen
- nach deme auch beym aus- und nachmessen [des Holzes] vielmahls grosser betrug vorgehet, so soll allemal solches durch den geschwornen nachmesser im beyseyn des jaͤgermeisters ... geschehen1646 CJVenatorio-Forest. III 23Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wan alßdan ein ... meister mißtrauen an der maaß hat, solche durch den probemeister ... nachmeßen laßen1699 Buschmann,Wetter 372
- [Anfertigung von Meßgefäßen] damit einem jeden sein ratam ordentlich nachgemeßen werden könnte1770 MartinsbuchEickel 11
- verfügung, daß das allhier aufgenommene bord-maaß in Magdeburg nachgemessen werden soll1777 QHambSchiffahrt 296
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