Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachmessen

nachmessen

, v.

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I den Pflug nachmessen "pflügen" Lexer II 9
II ein Maß überprüfen
  • nach deme auch beym aus- und nachmessen [des Holzes] vielmahls grosser betrug vorgehet, so soll allemal solches durch den geschwornen nachmesser im beyseyn des jaͤgermeisters ... geschehen
    1646 CJVenatorio-Forest. III 23
  • wan alßdan ein ... meister mißtrauen an der maaß hat, solche durch den probemeister ... nachmeßen laßen
    1699 Buschmann,Wetter 372
  • [Anfertigung von Meßgefäßen] damit einem jeden sein ratam ordentlich nachgemeßen werden könnte
    1770 MartinsbuchEickel 11
  • verfügung, daß das allhier aufgenommene bord-maaß in Magdeburg nachgemessen werden soll
    1777 QHambSchiffahrt 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):