Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachmünze

Nachmünze

, f.

(unrechtmäßig) nachgeprägte Münze (I 1) 
  • nachdem sich ... zutragt, das nachstempffel vnd dadurch falsche nachmuͤntzen gemacht werden, wollen wir auch ein yden ... verwarnet haben, sich dafuͤr zu huͤtten
    vor 1535 CCMarch. IV 1 Sp. 1152