Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachmünzen
Artikel davor:
Nachmarkt
Nachmast
Nachmastgeld
Nachmaut
Nachmeier
Nachmeister
nachmessen
Nachmesser
Nachmessung
Nachmünze
nachmünzen
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
eine Münze (I 1) nachprägen
vgl.
nachmachen
- wer unsere ... muͤntz ... ohne freyheit nachmuͤntzet, ob gleich solche an schrott und korn der unserigen gleich oder noch haͤltiger waͤre, der ist in das laster unserer beleidigten majestaͤt gefallenNÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 87Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- in dieses laster der ... muͤnzverfaͤlschung verfallen ... diejenige, welche ohne habender freyheit unsere erblaͤndische muͤnz ... nachmuͤnzen ... auch jene, welche auslaͤndische falsche muͤnz machen; ferner ... welche der guten muͤnz durch beschneid- abfeil- abschleiff- oder ... verringerung ihre rechte schwere ... benehmen1769 CCTher. 63 § 1Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Nachname
Nachneffe
Nachniftel
nachopfern
(Nachpächter)
Nachpfand
nachpfänden
(Nachpfänder)
Nachpfarre